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   SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09   

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https://dejure.org/2010,9545
SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 (https://dejure.org/2010,9545)
SG Hannover, Entscheidung vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 (https://dejure.org/2010,9545)
SG Hannover, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - S 10 KR 175/09 (https://dejure.org/2010,9545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung - stationär durchgeführte Linkskatheteruntersuchung - stationäre Erbringung von Leistungen Dritter - Aufnahme in die stationären Abläufe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 S. 4 SGB V; § 109 Abs. 4 S. 3 SGB V; § 387 BGB; § 389 BGB
    Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den bei ihr versicherten Patienten; Erbringung von Leistungen ohne rechtlichen Grund im Rahmen eines öffentlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den bei ihr versicherten Patienten; Erbringung von Leistungen ohne rechtlichen Grund im Rahmen eines öffentlichen ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch eines Krankenhauses bei der stationären Erbringung von Leistungen eines Dritten

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09
    Dementsprechend kann ein Vergütungsanspruch des Dritten nur gegen das Krankenhaus und nicht gegen den Patienten oder dessen Kostenträger entstehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06; Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. November 2009, III ZR 110/09).

    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses integriert (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06).

  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 110/09

    Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte als Grundlage für die Vereinbarungen

    Auszug aus SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09
    Dementsprechend kann ein Vergütungsanspruch des Dritten nur gegen das Krankenhaus und nicht gegen den Patienten oder dessen Kostenträger entstehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06; Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. November 2009, III ZR 110/09).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09
    Es bedurfte keines Vorverfahrens oder Einhaltung einer Klagefrist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 24/08 R).
  • LSG Saarland, 22.08.2012 - L 2 KR 118/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übertragung der Gesamtverantwortung vom

    Ob die von der Klägerin durchgeführte Koronarangiographie überhaupt eine Leistung eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG sein kann, lässt der Senat offen (verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2004 - 7 A 20151/04.OVG Seite 15 [von den Beteiligten in dem durch Anerkenntnis erledigten Verfahren L 4 KN 24/01 KR des LSG für das Saarland vorgelegt] mit der Begründung, es handele sich bei der Linksherzkatheter-Untersuchung um einen invasiven Eingriff, der hinsichtlich der medizinischen und pflegerischen Vorkehrungen nicht mit sonstigen diagnostischen Verfahren im Labor- und Röntgenbereich verglichen werden könne; anderer Auffassung Hessisches LSG, a.a.O.; SG Hannover, Urteile vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 - und vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 [von der Beklagten im Verfahren L 2 KR 45/09 des erkennenden Senats mit derselben Problematik vorgelegt]).

    Insbesondere der Umstand, dass der Versicherte im Krankenhaus der Klägerin stationär behandelt worden ist, zeigt, dass die Gesamtverantwortung auf das Krankenhaus der Klägerin übergegangen war mit der Folge, dass die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG ausgeschlossen ist (vgl. BSG aaO; anderer Auffassung Hessisches LSG aaO, SG Hannover, Urteil vom 20.05.2010 aaO).

  • LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09

    Krankenversicherung - Vergütung einer Krankenhausbehandlung - vom Krankenhaus

    Ob die von der Klägerin durchgeführte Koronarangiographie überhaupt eine Leistung eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG sein kann, lässt der Senat offen (verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2004 - 7 A 20151/04.OVG Seite 15 [von den Beteiligten in dem durch Anerkenntnis erledigten Verfahren L 4 KN 24/01 KR vorgelegt] mit der Begründung, es handele sich bei der Linksherzkatheter-Untersuchung um einen invasiven Eingriff, der hinsichtlich der medizinischen und pflegerischen Vorkehrungen nicht mit sonstigen diagnostischen Verfahren im Labor- und Röntgenbereich verglichen werden könne; anderer Auffassung Hessisches LSG, a.a.O.; SG Hannover, Urteile vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 - und vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 [von der Beklagten vorgelegt]).

    Insbesondere der Umstand, dass die Versicherte im Krankenhaus der Klägerin stationär behandelt worden ist, zeigt, dass die Gesamtverantwortung auf das Krankenhaus der Klägerin übergegangen war mit der Folge, dass die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG ausgeschlossen ist (vgl. BSG aaO; anderer Auffassung Hessisches LSG aaO, SG Hannover, Urteil vom 20.05.2010 aaO).

  • LSG Hessen, 09.02.2017 - L 1 KR 381/15

    Stationäre Krankenhausbehandlung; Verlegungsabschlag; Verbringung; Verlegung;

    Ob eine Koronarangiographie (eine spezielle Form der Röntgenuntersuchung, bei der die Koronararterien abgebildet werden) im Rahmen der Verbringung erbracht werden kann, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet (bejahend: Hessisches LSG, Urteil vom 9. September 2011, L 8 KR 65/10, juris und SG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2010, S 10 KR 175/09, juris; ausdrücklich offen gelassen: LSG Saarland, Urteile vom 22. August 2012, L 2 KR 118/09, juris, Rn. 30 und 18. Januar 2012, L 2 KR 45/09, juris, Rn. 28).
  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 3161/08

    Abrechnung; Arzt; Auftrag; Bestandteil; Budget; Eingriff; Erlös;

    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung stellt bei der Frage, ob ein Patient verlegt oder verbracht wird, entscheidend darauf ab, ob die Gesamtverantwortung auf das aufnehmende Krankenhaus verlagert wird (vgl. auch SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).

    Im Übrigen ist auch hier entscheidend, dass die Gesamtverantwortung bei dem Krankenhaus E. verblieben ist (vgl. SG Hanover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).

  • LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung - stationär durchgeführte

    Ergänzend weist sie daraufhin, dass auch das Sozialgericht Hannover mit Urteil vom 20.05.2010 (S 10 KR 175/09) im gleichen Sinn entschieden habe.

    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses vollständig integriert (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06; in diesem Sinne auch SG Hannover, Urteil vom 20.05.2010, S 10 KR 175/09).

  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 1052/09

    Abrechnung; Arzt; Auftrag; Bestandteil; Budget; Eingriff; Erlös;

    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung stellt bei der Frage, ob ein Patient verlegt oder verbracht wird, entscheidend darauf ab, ob die Gesamtverantwortung auf das aufnehmende Krankenhaus verlagert wird (vgl. auch SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).

    Im Übrigen ist auch hier entscheidend, dass die Gesamtverantwortung bei dem Krankenhaus Stolzenau verblieben ist (vgl. SG Hanover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 36/11
    Hierzu verweist sie auf eine Entscheidung des SG Hannover vom 20. Mai 2010, S 10 KR 175/09, und eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. September 2011, L 8 KR 65/10.

    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses integriert (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06), dessen Ärzte über das weitere diagnostische und therapeutische Vorgehen entscheiden (SG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2010, S 10 KR 175/09, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. September 2011, L 8 KR 65/10 unter Bezugnahme auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06).

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 174/10

    Berücksichtigungsfähigkeit der Implantationen von Stents im Erlösbudget

    Das mithin zunächst verbleibende "Auseinanderlaufen" der skizzierten Kriterien ergab sich bei den von den Sozialgerichten bislang entschiedenen Fällen nicht, weil entweder im zweiten Krankenhaus eine ganz andere Erkrankung abgeklärt/behandelt worden ist, als diejenige, die zur Aufnahme des Patienten geführt hat (Herzinfarktverdacht bei stationärem Aufenthalt in orthopädischer Fachabteilung: BSG, Urt. v. 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R-, juris), oder aber primär diagnostische Maßnahmen in Rede standen ("Linkskatheteruntersuchung": Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris; ferner: SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).
  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 1629/09

    Implantationen von Defibrillatoren im Erlösbudget berücksichtigungsfähig

    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung stellt bei der Frage, ob ein Patient verlegt oder verbracht wird, entscheidend darauf ab, ob die Gesamtverantwortung auf das aufnehmende Krankenhaus verlagert wird (vgl. auch SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).
  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 3146/08

    Arzt; Auftrag; Budget; Eingriff; Erlös; Erlösbudget; Honorararztvertragsmodell;

    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung stellt bei der Frage, ob ein Patient verlegt oder verbracht wird, entscheidend darauf ab, ob die Gesamtverantwortung auf das aufnehmende Krankenhaus verlagert wird (vgl. auch SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).
  • SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08
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